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DEINE KRANKENKASSE ZAHLT

WIR MACHEN DICH FIT. DEINE KRANKENKASSE ZAHLT.

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Du hast richtig gelesen: Deine Krankenkasse bezahlt dir deinen Sport bei NaturImPuls.
 

WARUM?
Unser Functional Training wurde bei der Zentralen Prüfstelle Prävention als „Präventionskurs“ nach § 20 SGB V anerkannt und zertifiziert. Cool, oder? Viel besser ist, dass diese Zertifizierung bei allen gesetzlichen Krankenkassen hinterlegt ist und somit die Kosten für unsere 10er Karte mit dem Namen “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)” aufgrund der Zertifizierung durch die meisten gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100% erstattet werden – ohne Rezept von deinem Arzt.

 

Nutze den geförderten Gesundheitsvorteil

für dein Training mit uns.
 

Welche Vorteile ergeben sich durch die Zertifizierung?
 

  1. Ein Stempel für die Teilnahme an einem präventiven Kurs kann im Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse von uns gesetzt werden.
     

  2. Die Kosten einer gekauften “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)” können nach 10 Wochen ab Kaufdatum und bei mindestens 8 von 10 teilgenommenen NaturFit Trainings bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
     

  3. Lass dich im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung durch deinen Arbeitgeber fördern: Bis zu einem Freibetrag von 500,00 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei möglich (§ 3 Nr. 34 EStG).

FAQ

ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Welche Krankenkasse erstattet die Kursgebühren?
    Das „Funktionelles Zirkeltraining an der frischen Luft“ (Kurs-ID: 20180410-1004438) ist nach § 20 Abs. 1 SGB V von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert, dadurch werden die Kosten in der Regel bis zu 100% von den meisten gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
  • Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?
    Die Höhe der Bezuschussung regelt jede gesetzliche Krankenkassen individuell. I.d.R. liegt der Zuschuss zwischen 70-90%. Eine genaue Auskunft gibt dir deine Krankenkasse.
  • Wie erfolgt die Erstattung der Kursgebühr durch meine gesetzliche Krankenkasse?
    Du gehst zunächst in Vorkasse und kaufst dir die “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)“. Nach Ablauf dieser 10er Karte erhältst du eine Teilnahmebescheinigung auf Anfrage per E-Mail (info@naturimpuls.fitness) oder WhatsApp (+49176/44416496), die du zur Erstattung der Kursgebühren bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen kannst. Die zahlen. Und alle sind glücklich.
  • Was ist unbedingt beachten, um eine Rückerstattung zu erhalten?"
    Die “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)” ist ab Kaufdatum 10 Wochen gültig. Du musst während der 10 Wochen an mindestens 8 von 10 NaturFit Trainings teilnehmen. Dies kontrollieren wir in unserem Online Tool.
  • Für welche Trainings ist die "10er Karte über Krankenkasse" gültig?"
    Die “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)” ist nur für unsere Functional Trainings gültig, da auch nur diese den Vorgaben § 20 Abs. 1 SGB V entsprechen. Offiziell wird unser Training in diesem Zusammenhang als „Funktionelles Zirkeltraining an der frischen Luft“ (Kurs-ID: 20180410-1004438) bezeichnet.
  • Wie oft kann ich mir die "10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)" kaufen und bezuschussen lassen?"
    Wenn es nach uns ginge, jederzeit … 😀 Allerdings arbeitet jede Krankenkasse anders. Die meisten Krankenkassen bezuschussen jedoch 1 bis 2 mal pro Kalenderjahr. Mehr Infos darüber wirst du erhalten, wenn du bei deiner Krankenkasse persönlich nachfragst.
  • Können rabattierte 10er Karten auch bezuschusst werden?
    Nein. Wir erhielten von der Zentrale Prüfstelle Prävention die Information, das dies nicht möglich ist.
  • Können auch andere Karten (5er oder 10er) bezuschusst werden?
    Nein, leider gilt die Bezuschussung durch deine Krankenkasse lediglich für die “10er Karte (Deine Krankenkasse zahlt)“.
  • Sind verschenkte Gutscheine für 10er Karten erstattungsfähig?
    Nein, es sind nur 10er Karten erstattungsfähig, die durch den Teilnehmer selbst gekauft und bezahlt wurden. Eine geschenkte 10er Karte in Form eines Gutscheines ist davon ausgeschlossen.
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